Unsere AGB`s

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Edel Barservice & Shows Cocktailcatering lauten wie folgt :

§ 1 Verpflichtungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich kein direktes Vertragsverhältnis mit Edel Barservice & Shows – Auftragnehmern [Personal, Lieferanten] einzugehen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vereinbarungsgemäßen pünktlichen Zahlung bei ordnungs- & auftragsgemäßer Leistung.

§ 2 Angebot & Abschluß

Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages, sowie mündliche, telefonische oder durch Mitarbeiter von Edel Barservice & Shows getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

 

§ 3 Auftragsstornierung

Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen beiden Parteien getroffen wurden, hat Edel Barservice & Shows Anspruch auf folgende Entschädigung :
Wird der Auftrag – bis 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn – als Ganzes storniert, so werden 50% des Auftragwertes fällig; erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 80% der vereinbarten Auftragssumme fällig.
Alternativ kann innerhalb eines Monat ein Ausweichtermin bekannt gegeben werden, hier ist der ursprüngliche Auftrag als Mindestbuchung anzusehen, eine Aufstockung ist jederzeit möglich.
Stornierung und/oder Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen, mündliche Absprachen habe keine Gültigkeit.

 

§ 4 Stornierung von Personal / Ware / Räumlichkeiten / Teilnehmeranzahl

Wird gebuchtes Personal bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftragwertes fällig; erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 80% der vereinbarten Auftragssumme fällig. Zuvor genannte Vereinbarungen gelten zu gleichen Bedingungen für Wareneinkauf sowie beauftragte Lieferanten. Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters gehandhabt.
Auftragsstornierungsgebühren beziehen sich – falls nicht anders vereinbart – grundsätzlich nur auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen.
Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung [dies gilt auch für Anmeldungen zu Cocktailkursen].
Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand.

 

§ 5 Ausführung des Auftrages

Das Einsatzpersonal / Lieferanten werden von Edel Barservice & Shows entsprechend der Auftragsanforderung ausgewählt.
Sollte es während des Einsatz notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit den Ansprechpartnern von Edel Barservice & Shows abzusprechen.
Edel Barservice & Shows kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung des Auftrag die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart.
Preisänderungen sind im Laufe einer Durchführung eines einzelnen Auftrag nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern.
Edel Barservice & Shows behält sich vor, den Auftrag aus wichtigen Gründen [drohender Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggeber] oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung, nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.

 

§ 6 Leistungsgarantie

Edel Barservice & Shows ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit dem Auftrag stehenden Leistungen und Auslagen seitens Edel Barservice & Shows an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder vom Auftraggeber genehmigt wurden.
Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei Edel Barservice & Shows anzuzeigen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

 

§ 7 Haftung

Der Auftraggeber haftet für den Bruch oder Verlust geliehener Gegenständen. Eventuelle Kosten werden an den Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Vereinbarung weiterberechnet.
Vorbehaltlich anderer als in diesen AGB‘s getroffener Regelung haftet Edel Barservice & Shows auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Insbesondere wenn das Einsatzpersonal/Lieferanten während der Aktion den Weisungen des Auftraggeber unterliegt, haftet Edel Barservice & Shows nicht für evtl. entstehende Schäden. Evtl. Ansprüche verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab Ende der Leistungserbringung.
Ein dem Auftraggeber zustehender Schadensersatzanspruch besteht maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung des Teils der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Wird Edel Barservice & Shows selbstverschuldet die Leistungserbringung unmöglich, so kann der Auftraggeber Schadenersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Vergütung für den Teil der Leistung, der selbstverschuldet nicht erbracht werden konnte.
Anderweitig und darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Auftraggeber sind in Fällen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung insbesondere wegen höherer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

 

§ 8 Abrechnung

Die Abrechnung des Auftrag, insbesondere der Vergütung der zum Einsatz gebrachten Personen/Lieferanten, erfolgt ausschliesslich durch Edel Barservice & Shows und ist – wenn nicht anders vereinbart – 14 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Tätigkeitsnachweise der eingesetzten Personen während oder nach Beendigung des Auftrag abzuzeichnen oder im Verhinderungsfall die Angaben von Edel Barservice & Shows als richtig anzuerkennen. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld etc. ist aufgrund vieler Einzelpositionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ebenso werden die Warenkosten – falls nicht anders vereinbart – ausschliesslich als Gesamtsumme angegeben. Falls eine detaillierte Auflistung oben genannter Positionen vom Auftraggeber gewünscht wird, muß sie vor Auftragserteilung gesondert vereinbart werden. Diese Leistung wird nach Aufwand berechnet.

 

§ 9 Konkurrenzschutz

Die von Edel Barservice & Shows eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder Aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmer beauftragt oder an Dritte vermittelt werden.
Für jeden Fall des Verstoß, ist eine Konventionalstrafe von 3.000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

§ 10 Sonstige Bedingungen

Der Auftraggeber und Edel Barservice & Shows sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschliesslich Bild und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggeber beinhalten.
Die ausgewiesenen Kosten der Logistik umfassen die Anlieferung bis zur Bordsteinkante. Ist der Veranstaltungsort höher gelegen/nicht per [Lasten-] Aufzug erreichbar, obliegt es dem Auftraggeber Personal zur Vertragung zu stellen.
Wird dieser Mehraufwand an Edel Barservice & Shows abgetreten, werden 79,- € je Vertragung in Rechnung gestellt; dies gilt auch für Umbaumaßnahmen während der Veranstaltung.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte einer der Vereinbarungspunkte dieses Auftrages im Sinne des Angebot ungültig sein, so berührt dies nicht den Auftrag als solchen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall zur Formulierung einer Vereinbarung, die dem Sinne dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

Wir garantieren Ihnen einen exzellenten Cocktailservice

Edel Barservice & Shows

Wallstrasse 18

60594 Frankfurt am Main

( +49 176 217 581 70 )

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